Unter einer Wartezeit versteht man den Zeitraum ab Beginn des Versicherungsvertrages bis zu dem Zeitpunkt ab dem Sie die erbrachten Leistungen Ihres Zahnarztes mit der Versicherung abrechnen können. Ausschlaggebend ist hierbei nicht das Datum der Rechnungsstellung sondern der Behandlungstag.
Laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen - die allen Zahnzusatzversicherungen zu Grunde liegen - beträgt die Wartezeit für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.
Jeder Versicherer hat jedoch die Möglichkeit hiervon zu Gunsten des Versicherten abzuweichen. So sind im Allgemeinen folgende Wartezeiten üblich:
Aber auch diese Wartezeiten lassen sich durch Vorlage eines aktuellen zahnärztlichen Berichts leicht umgehen wenn keine Behandlungsbedarf besteht. Den speziellen Befundbericht erhalten Sie von der Versicherung zur Vorlage beim Zahnarzt.
Inzwischen verzichten bereits sehr viele Versicherer ganz auf die Wartezeiten. Allerdings bedeutet die nicht, dass die Versicherung auch für Zahnbehandlungen aufkommt die bereits bei Antragsstellung angeraten, geplant oder sogar bereits begonnen wurden. Selbst wenn der Tarif keine Gesundheitsfragen vorsieht, so sind Zähne mit konkretem Behandlungsbedarf immer von der Leistung ausgeschlossen. (Ausnahme ERGO Direkt Zahnersatz sofort)
Folgende Zahnzusatzversicherungen verzichten ganz auf die Wartezeit:
Bei diesen Tarif besteht ab dem ersten Tag Versicherungsschutz wenn vor Antragstellung aller in Ordnung war.
Bei einem Unfall verzichten übrigens alle Versicherer auf die Wartezeit. Sollten Sie sich z.B. bei einem Sturz vom Fahrrad einen Zahn ausschlagen so besteht hierfür ab dem ersten Tag voller Versicherungsschutz denn auch die vereinbarte Leistungsstaffel wird in diesem Fall außer Kraft gesetzt.