Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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Ästhetische Zahnmedizin

Damit Sie gerne und häufig Ihr strahlendes Lächeln zeigen, verhilft Ihnen die ästhetische Zahnmedizin zu optisch ansprechenden Zähnen.
Um diese Maßnahmen, unabhängig von Ihrer finanziellen Lage, in Anspruch zu nehmen ist eine Zahnzusatzversicherung unumgänglich.
So entscheiden sich immer mehr Patienten aus gesundheitlichen Gründen für eine Entfernung vorhandener Zahnfüllungen aus quecksilberhaltigem und damit giftigem Amalgam. Müssen auch Sie eine Amalgamentfernung durchführen lassen sorgt eine Zahnzusatzversicherung dafür, dass Ihnen hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Soll ein massiv beschädigter Zahn mithilfe einer Krone erhalten werden, so können Sie sich für eine Keramikkrone entscheiden um diese unauffällig in Ihr Gebiss zu integrieren. Keramikkronen werden unmittelbar an der natürlichen Zahnsubstanz befestigt und gewährleisten eine äusserst natürliche und ästhetische Optik. Aufgrund ihrer Metallfreiheit sind Keramikkronen ausserdem besonders gut verträglich. Die Ihnen entstehenden Mehrkosten werden von einer Zahnzusatzversicherung übernommen, je nach Tarif im sichtbaren Bereich oder sogar bis zu den Weisheitszähnen.

Ein filmreifes Hollywoodlächeln muss auch ausserhalb der Filmmetropole kein Wunschtraum bleiben, zu diesem Zwecke werden einzelne oder mehrere Zähne zwecks einer optimierten Ästhetik mit dünnen Keramikschalen versehen, die auch als Lumineers bezeichnet werden. Eine Anbringung von Lumineers verläuft in der Regel zahnschonend und unkompliziert, da die Zähne nur selten vorbehandelt bzw. abgeschliffen werden müssen.

Ähnlich wie Lumineers dienen auch Veneers der Verschalung von Zähnen, die (etwa aufgrund hartnäckiger Verfärbungen) als ästhetisch unschön empfunden werden. Veneers verbleiben als Zahnverkleidungen meistens dauerhaft an der behandelten Zahnsubstanz. Damit sich Veneers ideal in Ihr Gebiss einfügen, werden die Verblendschalen auf der Basis Ihres individuellen Zahnabdruckes gefertigt.

Bei einer medizinischen Notwendigkeit fallen auch diese Maßnahmen zumeist unter das Leistungsspektrum einer Zahnversicherung.

Zahnkronen

Weist ein Zahn Schädigungen auf, die durch Massnahmen wie z.B. Füllungen nicht mehr ausreichend zu beheben sind, ist eine Zahnerhaltung mithilfe einer Krone möglich. Doch Krone ist nicht gleich Krone – vor allem hinsichtlich des verwendeten Zahnersatzmaterials zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den möglichen Varianten.

Qualität, Verträglichkeit & Ästhetik

Entscheiden Sie sich im Fall einer notwendigen Zahnersatzmaßnahme für eine Krone aus Keramik, so wählen Sie gleichzeitig Qualitätsmerkmale wie Hochwertigkeit, Biokompatibilität (Verträglichkeit) sowie Ästhetik. Allerdings bedeutet dies für Sie auch eine nicht unerhebliche Zuzahlung. Diese können Sie durch eine passende Zahnzusatzversicherung jedoch auf den Betrag 0,00 € reduzieren.

Die Verwendung von Keramikkronen verursachen im Regelfall keinerlei Unverträglichkeitsreaktionen und eignen sich sogar für die Anwendung bei Allergikern (im Gegensatz zu Kronen aus alternativen Materialien). Ausserdem gehen von Keramikkronen keinerlei Gefahren von Wechselwirkungen mit bereits im Mund befindlichem Zahnersatz abweichender Beschaffenheit aus.
Vor allem im Frontzahnbereich kommt die positive ästhetische Komponente dieser Kronenvariante zur Geltung – aufgrund seiner Material- und Farbeigenschaften ist Keramik als Zahnersatz kaum von angrenzenden natürlichen Zähnen zu unterscheiden. Denn Keramikkronen reflektieren Licht auf ähnliche Weise wie die natürliche Zahnsubstanz.

Einbringung von Keramikkronen

Anders als metallhaltige Kronen sind Zahnkronen aus Keramik vergleichsweise schonend anzubringen, da eine Keramikkrone keiner stützenden Elementebedarf welche in das natürliche Zahnmaterial eingeschliffen werden müssen. Beim Einsetzen einer keramischen Krone wird das Kronenmaterial durch einen Spezialkleber unmittelbar mit der verbleibenden Zahnsubstanz verbunden.

Amalgamentfernung

Aus Amalgam gefertigte Zahnfüllungen weisen einen hohen Anteil an giftigem Quecksilber auf. Somit bergen die Füllungen nicht nur ästhetische Nachteile, sondern vor allem auch gesundheitliche Gefahren. Seit Jahren wird über die Schädlichkeit des quecksilberhaltigen Materials gestritten. Eine Gesundheitsgefährdung konnte nie nachgewiesen werden, dennoch wird bei Kindern mit Milchzähnen, Schwangeren und schwer Nierenkranken empfohlen sicherheitshalber auf Amalgam zu verzichten. Für Amalgam spricht die praktische Anwendbarkeit, die Zuverlässigkeit, die Haltbarkeit sowie die Kosten. Und genau deswegen betrachten die Krankenkassen Amalgam als Standartversorgung.
Ab 2023 soll jedoch grundsätzlich auf Amalgam verzichtet werden, es sei denn es besteht eine Unverträglichkeit gegen andere Materialien.
Hierdurch soll insbesondere die Umwelt entlastet werden, da über die Zähne in das Grundwasser gelangen kann und Quecksilber in flüssiger Form durchaus schädlich ist.

Gesundheitsrisiken durch Amalgam

Als schlimmstes Szenario gilt, dass Zahnfüllungen aus Amalgam auf verschiedene Weise Quecksilber an den Organismus eines Trägers abgeben. Das giftige Metall gelangt dabei entweder auf direktem Weg über den gefüllten Zahn in den menschlichen Körper oder es wird unter dem Einfluss heisser oder saurer Lebensmittel aus der Füllung gelöst, um sich schliesslich in inneren Organen wie Darm und Leber anzureichern. Bei betroffenen Personen kann Quecksilber aus Amalgamfüllungen unter anderem zu Herz- und Kopfbeschwerden führen. Aufgrund der von Amalgam ausgehenden Gesundheitsrisiken entscheiden sich Patienten zunehmend für eine fachgerechte Amalgamentfernung, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, so wird dieser Füllungstausch von der Zahnversicherung übernommen.

Da die Entfernung von Amalgamfüllungen mit Risiken wie sich ablösender Metallpartikel einhergeht, können unterschiedliche Faktoren (wie beispielsweise eine fortgeschrittene Schwangerschaft) im Einzelfall gegen einen zeitnahen Eingriff sprechen.
Zur eigentlichen Amalgamentfernung werden im Regelfall Bohrer mit besonders hoher Leistung eingesetzt. Aufgrund dieses Leistungsvermögens entwickelt sich während der Geräteanwendung vergleichsweise wenig Hitze, wodurch in der Folge auch das Risiko auftretender Quecksilberdämpfe sinkt. Dem gleichen Zweck dienen ausserdem Massnahmen wie eine starke Wasserkühlung während der Amalgamentfernung.

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