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Oralchirurgie

Als Teilbereich der Zahnmedizin widmet sich die Oralchirurgie operativen Eingriffen an Zähnen, Mund und Kiefer. Dank individueller Betäubungen bzw. Narkosen verlaufen oralchirurgische Eingriffe weitestgehend schmerzfrei.

Zahnentfernung

Wenn Zähne aufgrund starker Schädigungen nicht mehr erhalten werden können oder im Kiefer kein ausreichender Platz zur Verfügung steht, so wird häufig eine fachmännische Zahnentfernung notwendig. Bevor Sie zu einer Zahnentfernung greifen sollten Sie jedoch zunächst zunächst alle zur Verfügung stehende zahnerhaltende Möglichkeiten ausschöpfen.

Wann ist eine Zahnentfernung sinnvoll?

Wenn die Zahnsubstanz z.B. durch Kariesbefall oder äussere mechanische Einwirkungen irreversibel geschädigt ist, so kann eine Extraktion des oder der Zähne sinnvoll bzw. notwendig sein. Darüber hinaus können auch Erkrankungen wie chronische Entzündungsprozesse am Zahnnerv mit Kieferknochenbeteiligung dazu führen, dass eine Zahnentfernung nicht mehr zu umgehen ist – bei Unterlassung eines entsprechenden Eingriffes besteht beispielsweise die Gefahr, dass sich Entzündungsherde über Gebiss und Kiefer ausbreiten und zu Gesundheitsschäden führen.

Auch eine starke Beeinträchtigung des Zahnhalteapparates, die etwa im Rahmen einer fortgeschrittenen Parodontitis (Zahnbettentzündung) auftritt, kann die Zahnärztin/ den Zahnarzt zur Empfehlung einer Zahnentfernung führen.

Neben diesen, aus Krankheitsbildern resultierenden Beweggründen kann auch eine kieferorthopädische Notwendigkeiten hinter einer Zahnentfernung stehen. Ist der Kiefer beispielsweise zu klein, um alle Zähne ohne Gefahren wie Zahnfehlstellungen aufzunehmen, empfiehlt sich nicht selten eine Zahnextraktion. Diese Situation stellt sich vor allem im Zusammenhang mit sich entwickelnden oder bereits in die Mundhöhle getretenen Weisheitszähnen ein.

Auch wenn sich ein Zahn so weit verlagert hat, dass sich diese Verlagerung mithilfe zahnerhaltender Massnahmen nicht ausreichend korrigieren lässt, ist eine Zahnextraktion oft die beste Lösung.

Verlauf einer Zahnentfernung

Die eigentliche Zahnentfernung wird dermaßen durchgeführt, indem der entsprechende Zahn behutsam gelockert und aus seinem knöchernen Zahnfach gehoben wird. Haben entzündliche Prozesse bereits zu Schädigungen des Zahnfaches geführt wird die entsprechende Knochensubstanz stabilisiert. Im sichtbaren Zahnbereich wird dem Patienten direkt nach einer Zahnentfernung eine provisorische Lösung eingesetzt. Nach ausreichender Desinfektion heilt die entstandene Wunde im Schnitt während der folgenden 4 Wochen ab.

Zahnersatz nach einer Zahnentfernung

Prinzipiell gibt es mehrere Lösungen um ein Zahnlücke oder auch Mehrzahnlücken zu versorgen. In einigen Fällen wie z.B. nach Weisheitszahnentfernung braucht es kein Zahnersatz. Weiter unterscheidet man einen abnehmbaren von einem festsitzenden Zahnersatz.

Müssen z.B. in einem Kiefer alle Zähne entfernt werden, so werden diese vorläufig mit einer abnehmbaren Prothese ersetzt. Die Abheilphase beträgt ca. 2 Monaten danach kann mittels eine Zahnimplantatlösung auch eine solche Situation festsitzend versorgt werden.
Wenn nur ein Zahn entfernt wurde, so kann diese Lücke entweder festsitzend mit einem Zahnimplantat versorgt werden oder, insbesondere bei defekten Nachbarzähnen kann eine konventionelle Brücken-Lösung angeraten sein.

Beide Möglichkeiten verursachen erhebliche Kosten für den Patienten. Diese Kosten sind durch eine Zahnzusatzversicherung je nach Tarif bis zu 100% abgedeckt.

Schlussendlich entscheiden Sie was für Sie die beste Lösung ist.

Knochenaufbau

Im Zusammenhang mit einer Implantatversorgung, wenn der Kieferknochen zu schwach ausgebildet ist bzw. sich bereits deutlich zurückgebildet hat, stellt ein Knochenaufbau eine geeignete Lösung für das Fundament des Implantates dar. Mithilfe eines fachgerechten Knochenaufbaus kann trotz einer ursprünglich zu geringen Kieferknochendicke und/oder -höhe nachhaltig eine Versorgung mit  Implantaten gewähleistet werden.
Dieser Knochenaufbau ist nötig um einem Zahnimplantat im Kieferknochen einen festen Halt zu geben damit diese die Funktion Ihrer natürlichen Zähne zuverlässig und längerfristig übernehmen kann. Wurde das Knochenmaterial durch einen gezielten Knochenaufbau gestärkt, steht einer Einbringung von Implantaten im Regelfall nichts im Wege.

Gründe für einen Knochenrückgang

Neben dem natürlichen Altersprozess kann eine Entzündung von Zähnen und/oder Zahnfleisch zu einem Knochenrückgang führen. Auch langfristiges Zähneknirschen oder eine Beschädigung der natürlichen Zahnsubstanz kann hierfür eine Ursach sein.
Oft steht die Umfangsabnahme des Kieferknochens im Zusammenhang mit einem Zahnverlusten denn ohne die verlorenen Zähne wird die Nährstoffversorgung des betroffenen Knochenbereiches eingeschränkt. Auch reduziert sich hierdurch meist auch die natürliche Kauaktivität des Kiefers. In der Folge nimmt das Knochenmaterial häufig an Höhe und Dicke ab.

Materialauswahl zwecks Knochenaufbau

Um den Knochenaufbau zu optimieren, wird in vielen Fällen auf körpereigenes Knochenmaterial zurückgegriffen. Benötigte Knochenanteile für einen Knochenaufbau können dabei je nach individueller Kieferstruktur aus dem unmittelbaren Umfeld des zu behandelnden Knochenbereiches oder aus der Weisheitszahnregion entnommen werden. In sehr seltenen kann Eigenknochen ausserdem aus dem Beckenbereich gewonnen werden.
Durch den Einsatz von Eigenknochen zum Zweck eines Knochenaufbaus treten körperliche Abwehrreaktionen auf das körpereigene Knochenmaterial äusserst selten auf. Darüber hinaus geht auch der Einheilungsprozess von Eigenknochen in den meisten Fällen vergleichsweise rasch und komplikationsfrei vonstatten.

Alternativ können auch verschiedenes Knochenersatzmaterialen zwecks Knochenaufbau (organisch oder anorganisch) zum Einsatz kommen. Die Struktur dieses Materials ist so gestaltet, dass es (ähnlich wie körpereigene Knochensubstanz) durch den umgebenden Kieferknochen im Regelfall sehr gut integriert wird.

Wurzelspitzenresektion

Hat bei einer Zahnentzündung, die sich bereits auf die Zahnwurzel ausgebreitet eine Wurzelkanalbehandlung nicht zum gewünschten Erfolg geführt so ist die Wurzelspitzenresektion eine mögliche Behandlungsoption. Denn diese ermöglicht den betroffenen Zahn zu erhalten. Diese Behandlung wird von der GKV meist nicht übernommen und sollte im Leistungskatalog Ihrer Zahnzusatzversicherung beinhaltet sein.

Was ist eine Wurzelspitzenresektion?

Die Resektion (Entfernung) der Wurzelspitze ist eine oralchirurgische Therapiemethode, ientzündete Anteile der Zahnwurzelspitze werden hierbei entfernt. Zu den Voraussetzungen einer erfolgreichen Wurzelspitzenresektion zählt die Erhaltungswürdigkeit des betroffenen Zahnes – Letzterer muss also eine gewisse Grundstabilität und -gesundheit aufweisen.
Zumeist wurde im Vorfeld bereits eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt und somit wurde dem Zahn bereits der Nerv entfernt.

Wie wirkt sich eine Wurzelspitzenentzündung aus?

Sind Wurzelspitzen von Entzündungen betroffen, so leiden Sie meist unter starken (Aufbiss-) Schmerzen. In dem betroffenen Wurzelbereich können sich Eiteransammlungen bzw. Abszesse (Abkapselungen entsprechenden Eiters) bilden sowie eine Zyste um die Wurzelspitze. Wird eine Wurzelspitzenentzündung nicht frühzeitig und ausreichend behandelt wird der Kieferknochen in Mitleidenschaft gezogen.

Ablauf einer Wurzelspitzenresektion

Ob eine Wurzelspitzenresektion eine geeignete Behandlungsmethode darstellt wird im Vorfeld durch Röntgenaufnahmen abgeklärt. Zur genauen radiolgischen Bestimmung vor einer Wurzelspitzenresektion, ist heute die 3-dimensionale Aufnahme Standard.

Im Zuge der chirurgischen standardisierten Massnahme der Wurzelspitzenresektion wir die Wurzelspitze über einen Zugang an der Zahnwurzel erreicht, im Unterschied zur Wurzelkanalbehandlung, die durch die Zahnkrone erfolgt. Bei einer Wurzelspitzenresektion wird sämtliches Entzündungsgewebe um die Wurzelspitze entfernt, gleichzeitig die Wurzelspitze um ca. 3 mm gekürzt und der Wurzelkanal direkt wieder verschlossen. Wo die Entzündung war kann sich so wieder Knochen bilden.

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