Der Allianz Premium 90 %-Schutz
Allianz MeinZahnschutz 90 Risiko | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 90 % |
Inlays | 90 % |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100 % |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | <p><strong><span style="color: #00ff00;"><span class="fa fa-check"></span></span></strong> <strong>100 %</strong> ohne Begrenzung</p> <p><strong><span style="color: #00ff00;"><span class="fa fa-check"></span></span></strong> <strong>Zahnaufhellung / Bleaching 150€ alle zwei Jahre</strong></p> |
Kieferorthopädie | Behandlungsbeginn vor 21 90% bis 2.500 € |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, 25% werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Höchstgrenzen | 1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres) 2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren 3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren Ab dem vierten Jahr unbegrenzt |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Abschluss bei bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich.
Zuschlag je fehlender Zahn 25% |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Der Beitrag steigt mit Erreichen der nächsten Altersgruppe.
90% inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ohne Höchstgrenze.
Wenn Sie Ihnen zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch nehmen, so werden Ihnen 25% als fiktive Vorleistung abgezogen.
Bei Implantaten gibt es keine Begrenzung der Anzahl nach.
Für Knochenaufbau wird, im Zusammenhang mit einer Implantatsbehandlung, geleistet.
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sind im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen versichert.
Keine Begrenzung bei Kunststoff- oder Keramikverblendungen, es können alle Zähne verblendet werden, bei med. Notwendigkeit.
Leistungsgrenzen in den ersten 4 Jahren:
1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
3.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
Ab dem vierten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Bei – nach Versicherungsbeginn eingetretenem - Unfall entfallen alle Leistungsbegrenzungen sofort.
100 %
z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung
90% für Aufbiss-/Knirscherschienen.
100% der Kosten für Zahnreinigung und Zahnprophylaxe
ohne Höchstgrenze.
100% bis zu 150 Euro alle zwei Kalenderjahre.
Bei Behandlungsbeginn vor dem 21. Lebensjahr.
Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 1-2 (keine Leistung GKV) hier werden 90 % maximal 2.500 EUR übernommen.
Bei KIG 3-5 (Vorleistung der GKV) werden 90 % maximal 2.500 EUR übernommen.
Geleistet wird unter anderem für Keramik-, Mini-, selbstligierende Brackets, superelastische, thermoelastische, farbloser Bögen und Lingualtechnik.
Der Tarif leistet bei Unfall und schwerer Krankheit auch für Erwachsene, dann entfällt die Maximalerstattung.
Alle Zahnersatzmaßnahmen sind versichert, auch solche die es heute noch gar nicht gibt. Der Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuen Gegebenheiten an.
Keine Wartezeit
- Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre. Danach kann jederzeit mit der Frist von einem Monat gekündigt werden.
Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen und aufwendigen Zahnbehandlungen zu 100 %, im vollen Umfang.
90 %, nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Leistung.
Der Tarif kann mit maximal 3 fehlenden und nicht ersetzten Zähnen abgeschlossen werden. Pro fehlendem Zahn ist eine Beitragszuschlag von 25 % zu entrichten (Tarif mit Altersrückstellungen 20%).
Sie können die Versicherung abschließen, wenn Sie GKV-Versichert sind oder freie Heilfürsorge beziehen.
Statistisch steigt mit dem Alter auch die Zahl der Arztbesuche an. Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen sind daher Beitragssprünge mit Erreichen der nächsten Altersgruppe vorgesehen, dadurch wird Ihr Versicherungsbeitrag immer teurer und im Alter möglicherweise nicht mehr bezahlbar.
Eine Alternative bieten Tarife, die Alterungsrückstellungen aufbauen. Der Beitrag steigt aufgrund des Älterwerdens nicht an und die Versicherung bleibt auch im hohen Alter für Sie bezahlbar. Dies funktioniert, da in jungen Jahren ein finanzielles Polster angespart wird. Im Alter, wenn die Kosten steigen wird das Polster genutzt, um Beitragssprünge aufgrund des Älterwerdens zu verhindern.
0 - 20 Jahre: 13,15 Euro
21 - 30 Jahre: 15,89 Euro
31 - 40 Jahre: 23,58 Euro
41 - 50 Jahre: 31,56 Euro
51 - 60 Jahre: 41,89 Euro
61 - 70 Jahre: 48,04 Euro
ab 71 Jahre: 48,04 Euro