Der Premium 100 % Schutz der Allianz ohne Altersrückstellungen
Allianz MeinZahnschutz 100 Risiko | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 100 % |
Inlays | 100 % |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100 % |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | 100 % ohne Begrenzung Zahnaufhellung / Bleaching 150€ alle zwei Jahre |
Kieferorthopädie | Behandlungsbeginn vor 21 100% bis 3.000 € |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, 25% werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Höchstgrenzen | 1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres) 2.500 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren 4.000 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren Ab dem vierten Jahr unbegrenzt |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Abschluss bei bis zu 3 fehlenden Zähnen möglich.
Zuschlag je fehlender Zahn 25% |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Der Beitrag steigt mit Erreichen der nächsten Altersgruppe.
100% inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Keine Begrenzung bei Kunststoff- oder Keramikverblendungen, es können, bei med. Notwendigkeit, alle Zähne verblendet werden (auch die Weisheitszähne).
Leistungsgrenzen in den ersten 4 Jahren:
1.000 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
2.500 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
4.500 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
Ab dem vierten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Bei – nach Versicherungsbeginn eingetretenem - Unfall entfallen alle Leistungsbegrenzungen sofort.
100 %
z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung, Aufbiss-Schienen.
100% der Kosten für Zahnreinigung und Zahnprophylaxe
ohne Höchstgrenze!
100% bis zu 150 Euro alle zwei Kalenderjahre.
Bei Behandlungsbeginn vor dem 21. Lebensjahr.
Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 1-2 (keine Leistung GKV) hier werden 100 % maximal 3.000 EUR übernommen.
Bei KIG 3-5 (Vorleistung der GKV) werden 100 % maximal 3.000 EUR übernommen.
Geleistet wird unter anderem für Keramik-, Mini-, selbstligierende Brackets, superelastische, thermoelastische, farbloser Bögen und Lingualtechnik.
Der Tarif leistet bei Unfall und schwerer Krankheit auch für Erwachsene, dann entfällt die Maximalerstattung.
Es sind alle Zahnersatzmaßnahmen versichert, auch solche die es heute noch gar nicht gibt. Der Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuesten Erkenntnisse und Behandlungsmethoden der Zahnmedizin an.
Keine Wartezeit
- Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre. Danach kann jederzeit mit der Frist von einem Monat gekündigt werden.
Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen und aufwendigen Zahnbehandlungen zu 100 %, im vollen Umfang.
100 % Erstattung, allerdings nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Leistung.
Der Tarif kann mit maximal 3 fehlenden und nicht ersetzten Zähnen abgeschlossen werden. Pro fehlendem Zahn ist eine Beitragszuschlag von 25 % zu entrichten (Tarif mit Altersrückstellungen 20%).
Sie können die Versicherung abschließen, wenn Sie GKV-Versichert sind oder freie Heilfürsorge beziehen.
Statistisch steigt mit dem Alter auch die Zahl der Arztbesuche an. Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen sind daher Beitragssprünge mit Erreichen der nächsten Altersgruppe vorgesehen, dadurch wird Ihr Versicherungsbeitrag immer teurer und im Alter möglicherweise nicht mehr bezahlbar.
Eine Alternative bieten Tarife, die Alterungsrückstellungen aufbauen. Der Beitrag steigt aufgrund des Älterwerdens nicht an und die Versicherung bleibt auch im hohen Alter für Sie bezahlbar. Dies funktioniert, da in jungen Jahren ein finanzielles Polster angespart wird. Im Alter, wenn die Kosten steigen wird das Polster genutzt, um Beitragssprünge aufgrund des Älterwerdens zu verhindern.
0 - 20 Jahre: 17,47 Euro
21 - 30 Jahre: 18,77 Euro
31 - 40 Jahre: 29,88 Euro
41 - 50 Jahre: 41,73 Euro
51 - 60 Jahre: 56,93 Euro
61 - 70 Jahre: 65,63 Euro
ab 71 Jahre: 65,63 Euro