Kieferorthopädische Behandlungen auch im Erwachsenenalter, das bietet fast keiner! Der neue Toptarif der ARAG.
Einzigartig: Zahnaufhellung durch kosmetische Leistungen
ARAG Dent100 Zahnzusatzversicherung | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 90-100% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 90-100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag Zahnaufhellung (z.B. Bleaching) 300 € alle zwei Jahre |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | zweimal bis zu 120€, maximal jedoch 200€ pro Kalenderjahr |
Kieferorthopädie | Auch für Erwachsene Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) sowie für Erwachsene werden 90% derKosten übernommen - Kein Höchstbetrag. 90% wenn die GKV leistet (KIG 3-5) - Der erstattungsfähige Höchstbetrag während der Laufzeit beträgt 2.000 Euro. |
Funktionsdiagnostik | Ja 90 - 100% |
Kieferknochenaufbau | ja 90 - 100% |
Leistung ohne Vorleistung GKV | nein, keine Privatarztbehandlung |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Höchstgrenzen | Maximal 1.500 EUR im 1. Kalenderjahr Maximal 3.000 EUR im 1.-2. Kalenderjahr Maximal 4.500 EUR im 1.-3. Kalenderjahr Maximal 6.000 EUR im 1.-4. Kalenderjahr Maximal 7.500 EUR im 1.-5. Kalenderjahr |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Schmerzlindernde Maßnahmen z. B.: Vollnarkose, Hypnose, Akupunktur, Lachgassedierung max. 350,-€ im Kalenderjahr. Bis zu 3 fehlende Zähne können mitversichert werden. |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Max. 300 € alle 2 Jahre für kosmetische Leistungen zur Zahnaufhellung. z. B.: Bleaching
90 - 100 %
ab einem lückenlosen Bonusheft über 5 Jahre sind 100 % versichert, sonst 90 %.
Es können beliebig viele Implantate gesetzt werden der Knochenaufbau in diesem Zusammenhang ist mitversichert.
Die Funktionsanalyse ist im Zusammenhang mit Zahnersatzversorgung ebenfalls mitversichert.
Verblendungen bis einschließlich Zahn 7.
100 %
Z.B. Füllungen und Paradontosebehandlungen.
ist zweimal pro Jahr zu 100 % maximal 120 EUR je Behandlung, insgesamt bis zu 200 EUR im Kalenderjahr mitversichert.
Ohne Altersbegrenzung, somit auch kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene!
In den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1-2 gibt es keine Leistung durch die GKV hier werden 90 % ohne eine Begrenzung in der Höhe übernommen.
KIG 3-5 (Leistung GKV) 90 % maximal 2.000 EUR während der Vertragslaufzeit.
Festsitzender Retainer sind erstattungsfähig.
Nur bei KIG 3-5: Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblosen Bögen,
Leistet auch für Fissurenversiegelung.
Es werden 90 % ohne eine Begrenzung in der Höhe übernommen.
Keine Wartezeiten
z. B.: Vollnarkose, Hypnose, Akupunktur, Lachgassedierung max. 350,- € im Kalenderjahr
Die Beitragskalkulation des Tarifes erfolgt ohne Altersrückstellungen.
Dadurch sind planmäßige Erhöhungen des Beitrages bei Erreichen der nächsten Altersstufe vorgesehen.
Es können bis zu drei fehlende Zähne mitversichert werden mit einem Beitragszuschlag von 20 % je fehlendem Zahn. Es besteht jedoch auch die Wahlmöglichkeit auf die Mitversicherung der fehlenden Zähne zu verzichten.
Angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert, dies würde auch dem Versicherungsgedanken widersprechen.
Staffelung der Leistung in den ersten Jahren:
Maximal 1.500 EUR im 1. Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
Maximal 3.000 EUR im 1.-2. Kalenderjahr
Maximal 4.500 EUR im 1.-3. Kalenderjahr
Maximal 6.000 EUR im 1.-4. Kalenderjahr
Maximal 7.500 EUR im 1.-5. Kalenderjahr
Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.
Die Kündigung kann, nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 2 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.