Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
Jetzt vergleichen und kostenloses Angebot anfordern!
 
 
zurück zur Übersicht   Beitragsrechner öffnen

ARAG Dent90+ Zahnzusatzversicherung

ARAG Dent90+ Zahnzusatzversicherung - Leistungen im Detail

Der neue Tarif der ARAG der kaum einen Behandlungswunsch offen lässt.

  ARAG Zahnversicherung
  ARAG Dent90+ Zahnzusatzversicherung
Ihr Beitrag- Bitte Erstinformation bestätigen - 
Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
90 % vom Rechnungsbetrag
Inlays90 % vom Rechnungsbetrag
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100% vom Rechnungsbetrag
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigungzweimal bis zu 100€, maximal jedoch 160€ pro Jahr
KieferorthopädieBei Kindern
Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) werden 90% derKosten übernommen - Kein Höchstbetrag.
90% wenn die GKV leistet (KIG 3-5) - Der erstattungsfähige Höchstbetrag während der Laufzeit beträgt 1.500 Euro.
FunktionsdiagnostikJa 90 %
KieferknochenaufbauJa 90 %
Leistung ohne Vorleistung GKVnein, keine Privatarztbehandlung
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche HöchstgrenzenMaximal 1.000 EUR im 1. Kalenderjahr
Maximal 2.000 EUR im 1.-2. Kalenderjahr
Maximal 3.000 EUR im 1.-3. Kalenderjahr
Maximal 4.000 EUR im 1.-4. Kalenderjahr
Maximal 5.000 EUR im 1.-5. Kalenderjahr
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienSchmerzlindernde Maßnahmen
z. B.: Vollnarkose, Hypnose, Akupunktur, Lachgassedierung max. 250,-€ im Kalenderjahr.
Bis zu 3 fehlende Zähne können mitversichert werden.
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

Zahnersatz

90 %

Unabhängig von einem Bonusheft.

Es können beliebig viele Implantate gesetzt werden der Knochenaufbau in diesem Zusammenhang ist mitversichert.

Die Funktionsanalyse ist im Zusammenhang mit Zahnersatzversorgung ebenfalls mitversichert.

Verblendungen bis einschließlich Zahn 6.

Zahnerhalt / Zahnbehandlung

100 %
Z.B. Füllungen und Paradontosebehandlungen.

Wurzelbehandlung

  • Bei Kassenleistung werden die Mehrkosten einer Wurzelbehandlung zu 100% übernommen.
  • Ist eine Behandlung auf Kassenniveau nicht möglich, wird die privatärztliche Rechnung zu 100% übernommen.
  • Ist eine Behandlung auf Kassenniveau möglich, erfolgt jedoch eine privatärztliche Leistung, so werden 50% der privatärztlichen Rechnung übernommen.

Zahnreinigung/ Zahnprophylaxe

ist zweimal pro Jahr zu 100 % maximal 100 EUR je Behandlung, insgesamt maximal 160 EUR im Kalenderjahr mitversichert.

Kieferorthopädie bei Kindern

In den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1-2 gibt es keine Leistung durch die GKV hier werden 90 % ohne eine Begrenzung in der Höhe übernommen.

KIG 3-5 (Leistung GKV) 90 % maximal 1.500 EUR während der Vertragslaufzeit.

Festsitzender Retainer sind erstattungsfähig.

Nur bei KIG 3-5: Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblosen Bögen,

Leistet auch für Fissurenversiegelung.

Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Es erfolgt Leistung nur bei einer unfallbedingten kieferorthopädischen Behandlung, dann aber 90 % der Kosten.

Weitere Merkmale

Keine Wartezeiten

Schmerzlindernde Maßnahmen

  1. B.: Vollnarkose, Hypnose, Akupunktur, Lachgassedierung max. 250,- € im Kalenderjahr

Die Beitragskalkulation des Tarifes erfolgt ohne Altersrückstellungen.
Dadurch sind planmäßige Erhöhungen des Beitrages bei Erreichen der nächsten Altersstufe vorgesehen.

Es können bis zu drei fehlende Zähne mitversichert werden mit einem Beitragszuschlag von 20 % je fehlendem Zahn. Es besteht jedoch auch die Wahlmöglichkeit auf die Mitversicherung der fehlenden Zähne zu verzichten.
Angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert, dies würde auch dem Versicherungsgedanken widersprechen.

Staffelung der Leistung in den ersten Jahren:

Maximal 1.000 EUR im 1. Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
Maximal 2.000 EUR im 1.-2. Kalenderjahr
Maximal 3.000 EUR im 1.-3. Kalenderjahr
Maximal 4.000 EUR im 1.-4. Kalenderjahr
Maximal 5.000 EUR im 1.-5. Kalenderjahr

Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.

Die Kündigung kann, nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 2 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.

unverbindliches Angebot