Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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DFV ZahnSchutz Premium

DFV ZahnSchutz Premium Zahnzusatzversicherung - Leistungen im Detail

Diese Tarifvariante der Deutschen Familienversicherung AG ist ebenfalls ohne eine Gesundheitsprüfung abschließbar (angeratene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen). Der Versicherungsschutz besteht sofort, ohne Wartezeit.
Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung inklusive der gesetzlichen Krankenversicherung 90% vom Eigenanteil.

  DFV Zahnversicherung
  DFV ZahnSchutz Premium Zahnzusatzversicherung
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
90% des Eigenanteils
Inlays90% des Eigenanteils
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
90% des Eigenanteils
Zahnprophylaxe/ ZahnreinigungJa bis zu 180€ im Jahr
KieferorthopädieWenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) wird die Durchführung zu 90% übernommen. Der erstattungsfähige Höchstbetrag je versicherter Person und Versicherungsfall beträgt 1.800 Euro.
90% wenn die GKV leistet (KIG 3-5)
Leiistung auch im Erwachsenenalter.
FunktionsdiagnostikJa 90%
KieferknochenaufbauJa 90%
Leistung ohne Vorleistung GKVJa, bei Privatarzt wird eine fiktive Vorleistung von 35% angerechnet
WartezeitenKeine
anfängliche Höchstgrenzen12 Monate max. 1.125 €
24 Monate max. 2.250 €
36 Monate max. 3.375 €
48 Monate max. 4.500 € 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienFehlende Zähne sind nicht mitversichert 
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

90 % für Zahnersatz

Für Implantate inklusive Knochenaufbau und Funktionsanalyse werden zu 90 % der Ihnen verbleibenden Kosten übernommen, sofern der Zahn nicht bereits bei Antragstellung gefehlt hat.

Bei Inlays, Kronen, Brücken und Prothesen erfolgt eine Erstattung, nach der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ebenfalls zu 90 %.

Keramikverblendungen sind bis zu den Weissheitszähnen möglich.

90 % für Zahnbehandlung

Für Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen sowie Parodontosebehandlungen werden 90 % der Ihnen verbleibenden Kosten erstattet.

Zahnreinigung / Zahnprophylaxe

Je Versicherungsjahr 180,- Euro.

Kieferorthopädie

Wenn die GKV leistet (KIG 3-5) werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung zu 90% übernommen.

Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-5) wird die Durchführung zu 90% übernommen. Der erstattungsfähige Höchstbetrag je versicherter Person beträgt 1.800 Euro je Versicherungsfall

Kieferorthopädie auch im Erwachsenenalter - dann ebenfalls 90%.

Keine Wartezeit

Leistungshöhe

Die Leistung ist in den ersten 4 Jahren wie folgt beschränkt:

12 Monate max. 1.125 €
24 Monate max. 2.250 €
36 Monate max. 3.375 €
48 Monate max. 4.500 €

Ab dem 5ten Versicherungsjahr oder bei unfallbedingter Behandlung keine Beschränkung in der Leistungshöhe.

Fehlende Zähne

Bei Antragstellung fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Weiteres

Leistung bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Es erfolgt auch eine Leistung ohne Vorleistung der GKV (z.B. wenn Sie sich von einem Privatarzt behandeln lassen). Allerdings erfolgt hier ein Pauschalabzug in Höhe von 35%. Bei allen erstattungsfähigen Leistungen bei denen die GKV generell keine Leistung vorsieht entfällt der Pauschalabzug -> volle Leistung!

Die Kündigung durch Sie ist jederzeit ohne Beachtung einer Kündigungsfrist möglich.

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