Diese Tarifvariante der Deutschen Familienversicherung AG ist ebenfalls ohne eine Gesundheitsprüfung abschließbar (angeratene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen). Der Versicherungsschutz besteht sofort, ohne Wartezeit.
Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung inklusive der gesetzlichen Krankenversicherung 90% vom Eigenanteil.
DFV ZahnSchutz Premium Zahnzusatzversicherung | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 90% des Eigenanteils |
Inlays | 90% des Eigenanteils |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 90% des Eigenanteils |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja bis zu 180€ im Jahr |
Kieferorthopädie | Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) wird die Durchführung zu 90% übernommen. Der erstattungsfähige Höchstbetrag je versicherter Person und Versicherungsfall beträgt 1.800 Euro. 90% wenn die GKV leistet (KIG 3-5) Leiistung auch im Erwachsenenalter. |
Funktionsdiagnostik | Ja 90% |
Kieferknochenaufbau | Ja 90% |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, bei Privatarzt wird eine fiktive Vorleistung von 35% angerechnet |
Wartezeiten | Keine |
anfängliche Höchstgrenzen | 12 Monate max. 1.125 € 24 Monate max. 2.250 € 36 Monate max. 3.375 € 48 Monate max. 4.500 € |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5 fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Fehlende Zähne sind nicht mitversichert |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
90 % für Zahnersatz
Für Implantate inklusive Knochenaufbau und Funktionsanalyse werden zu 90 % der Ihnen verbleibenden Kosten übernommen, sofern der Zahn nicht bereits bei Antragstellung gefehlt hat.
Bei Inlays, Kronen, Brücken und Prothesen erfolgt eine Erstattung, nach der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ebenfalls zu 90 %.
Keramikverblendungen sind bis zu den Weissheitszähnen möglich.
90 % für Zahnbehandlung
Für Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen sowie Parodontosebehandlungen werden 90 % der Ihnen verbleibenden Kosten erstattet.
Zahnreinigung / Zahnprophylaxe
Je Versicherungsjahr 180,- Euro.
Kieferorthopädie
Wenn die GKV leistet (KIG 3-5) werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung zu 90% übernommen.
Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-5) wird die Durchführung zu 90% übernommen. Der erstattungsfähige Höchstbetrag je versicherter Person beträgt 1.800 Euro je Versicherungsfall
Kieferorthopädie auch im Erwachsenenalter - dann ebenfalls 90%.
Keine Wartezeit
Leistungshöhe
Die Leistung ist in den ersten 4 Jahren wie folgt beschränkt:
12 Monate max. 1.125 €
24 Monate max. 2.250 €
36 Monate max. 3.375 €
48 Monate max. 4.500 €
Ab dem 5ten Versicherungsjahr oder bei unfallbedingter Behandlung keine Beschränkung in der Leistungshöhe.
Fehlende Zähne
Bei Antragstellung fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Weiteres
Leistung bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Es erfolgt auch eine Leistung ohne Vorleistung der GKV (z.B. wenn Sie sich von einem Privatarzt behandeln lassen). Allerdings erfolgt hier ein Pauschalabzug in Höhe von 35%. Bei allen erstattungsfähigen Leistungen bei denen die GKV generell keine Leistung vorsieht entfällt der Pauschalabzug -> volle Leistung!
Die Kündigung durch Sie ist jederzeit ohne Beachtung einer Kündigungsfrist möglich.