Die Zahnzusatzversicherung der INTER der QualiMed Z ® Z90 Plus bietet eine optimale Rundumabsicherung Ihrer Zähne. Der Tarif ist ganz neu auf dem Markt und frühestens mit Beginn 01.01.2019 abschließbar.
Inter Z90 Plus | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 90% vom Rechnugsbetrag Bei Unfall 100% |
Inlays | 90% vom Rechnugsbetrag Bei Unfall 100% |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | 100% max 150€ im Kalenderjahr |
Kieferorthopädie | bis 18. Lj. 90% max 2.500€ (KIG 1-5) ab 19. Lj. 90% max 2.500€ |
Funktionsdiagnostik | 90% vom Rechnugsbetrag Bei Unfall 100% |
Kieferknochenaufbau | 90% vom Rechnugsbetrag Bei Unfall 100% |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Höchstgrenzen | 1.000€ in den ersten 12 Monaten 2.000€ in den ersten 24 Monaten 3.000€ in den ersten 36 Monaten 4.000€ in den ersten 48 Monaten 5.000€ in den ersten 60 Monaten |
Gebührenordnung für Zahnärzte | 3,5 facher Satz bei Zahnbehandlung, Prophylaxe über 3,5 facher Satz bei Zahnersatz möglich |
Annahmerichtlinien | Fehlende, nicht ersetzte Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schmerzausschaltung ist mitversichert |
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Bedingungen | Download |
90 %, unabhängig vom Bonusheft
Bei Unfall werden 100% erstattet
(bei Regelversorgung 100%)
Für prothetische Leistungen (z.B. Implantat, Brücke, Suprakonstruktionen, Krone/ Teilkrone, Prothese)
werden auch die in Verbindung mit vorgenannten Leistungen stehenden funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen erstattet.
Zur Implantats Behandlung zählt auch das Einbringen des Implantats, die damit im Zusammenhang stehenden knochenaufbauenden Maßnahmen und das Freilegen des Implantats.
Die Aufwendungen für Keramikverblendungen sind bis einschließlich Zahn acht in der Zahnzusatzversicherung erstattungsfähig.
Inlays sind zu 90 % erstattungsfähig.
Leistung ohne Vorleistung der GKV:
Bei Inlays werden 20% des Rechnungsbetrages, bei Zahnersatz 40% des Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung abgezogen. Bei Implantat erfolgt kein Abzug.
90% bis max. 2.500 Euro, unabhängig von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG 1-5).
Unter den Versicherungsschutz fallen Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblose Bögen.
90% bis max. 2.500 Euro
100 %
Zahnbehandlung wie z.B. hochwertige Füllungen (Kunststoffmehrschichtfüllung), Wurzel- und Parodontose Behandlung, Aufbissbehelfe und Schienen.
Für Zahnreinigung, Zahnprophylaxe wird im Kalenderjahr 100 %, maximal 150 Euro erstattet.
Erstattet werden:
1.000 EUR in den ersten 12 Monaten
2.000 EUR in den ersten 24 Monaten
3.000 EUR in den ersten 36 Monaten
4.000 EUR in den ersten 48 Monaten
5.000 EUR in den ersten 60 Monaten
Die Leistungsgrenzen entfallen bei unfallbedingten Aufwendungen und betreffen nicht die Zahnreinigung/ Zahnprophylaxe.