Stiftung Warentest Finanztest 11/2016 Note SEHR GUT (1,1)
RuV Premium Z1U ZV Zahnzusatzversicherung | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 90% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 90% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja 1 mal im Jahr bis zu 100€ |
Kieferorthopädie | Bis zum 18. Lebensjahr. Ohne Zuschuss der GKV 90% (KIG 1-2) maximal 2.000€. Bei Vorleistung GKV (KIG 3-5) 90% maximal 1.000€ |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, 40% werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt |
Wartezeiten | keine Wartezeit |
anfängliche Höchstgrenzen | Im Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie: im 1. Jahr 1.000€ im 2. Jahr 2.000€ im 3. Jahr 3.000€ im 4. Jahr 4.000€ Höchste Erstattung in den ersten 4 Jahren (10.000) Prophylaxe und Zahnbehandlung Im 1. Jahr 250€, im 2. Jahr 500€ |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Bei Vertragsabschluß fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
R+V Zahnpremium
Überragende Leistungshöhe bereits in den ersten 4 Jahren nach Versicherungsbeginn.
Die Tarifkombination Z1U ZV der RuV wird mit Altersrückstellungen kalkuliert, dies bedeutet die unliebsamen Beitragserhöhung durch Erreichen der nächsthöheren Altersgruppe gibt es bei dieser Zahnzusatzversicherung nicht.
Bei Antragstellung fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zahnersatz
90 %
Die Erstattungshöhe beträft zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 90 %, unabhängig vom Bonusheft.
Implantate werden mit dem erforderlichen Knochenaufbau übernommen. Keine Beschränkung bei der Anzahl der Implantate.
Keramikverblendung bis zu den 7er Zähnen sind vorgesehen (letzter Backenzahn).
Die Funktionsanalytik ist (nicht nur im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen) in dem Versicherungsschutz der R+V eingeschlossen
Zahnerhalt, Zahnbehandlung
100 %
Für Zahnprophylaxe, Zahnreinigung wird eine einmalige Behandlung im Jahr zu 100 % übernommen.
Kosten der Parodontosebehandlung wird zu 100 % von der Zahnzusatzversicherung übernommen, wenn die gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht zahlt.
Ebenfalls die Wurzelbehandlungen die nicht von der GKV übernommen werden sind zu 100 % gedeckt.
Hochwertige Kunststofffüllungen übernimmt die R+V zu 100 %.
Funktionsanalytik wird auch bei Zahnbehandlungen erstattet, z.B. Kiefergelenksbeschwerden.
Kieferorthopädie
In der Kieferorthopädie erfolgt eine Einteilung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit in 5 sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). In KIG 1 und 2 betrachtet die GKV die Notwendigkeit als zu gering und verweigert die Leistungsbeteiligung.
KIG 1-2 (keine Leistung GKV) 90 % maximal 2.000 EUR
KIG 3-5 (Leistung GKV) 90 % begrenzt auf maximal 1.000 EUR
Die Altershöchstgrenze beträgt 18 Jahre
Umfangreicher Leistungskatalog bei KFO: Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblose Bögen, festsitzende Retainer werden übernommen ebenso wie Fissurenversiegelung.
Weitere Tarifmerkmale
Der Tarif sieht keine Wartezeiten vor!
Bereits diagnostizierter oder geplanter Behandlungsbedarf ist selbstverständlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zahnstaffel in den ersten 4 Jahren in Tarifbaustein Z1U Zahnersatz:
1.000 Euro im 1. Kalenderjahr
2.000 Euro im 2. Kalenderjahr
3.000 Euro im 3. Kalenderjahr
4.000 Euro im 4. Kalenderjahr
somit ist in den ersten 4 Kalenderjahren eine maximale Erstattung von bis zu 10.000 Euro möglich!
Zahnstaffel in den ersten 2 Jahren in Tarifbaustein ZV:
250 Euro im 1. Kalenderjahr
500 Euro im 2. Kalenderjahr
Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.
Eine Kündigung ist mit 3 Monatsfrist zum Ende des Kalenderjahres möglich, frühestens zum Ende des 2ten Kalenderjahres sowie jederzeit bei einer Anpassung des Beitrages nach oben.
Bei medizinischer Notwendigkeit wird die Behandlung unter Vollnarkose im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme zu 90 % übernommen.
Akupunktur zur Schmerztherapie wird zu 100 % im Zusammenhang mit Zahnerhalt erstattet.