in der Version ohne einer Bildung von Altersrückstellungen.
SIGNAL IDUNA ZahnEXKLUSIV pur | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 100% |
Inlays | 100% |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | 100% ohne Begrenzung Zahnaufhellung (z.B. Bleaching) 300 € alle zwei Jahre |
Kieferorthopädie | Leistung bei Unfall |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, es wird jedoch eine fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt |
Wartezeiten | Keine Wartezeit |
anfängliche Höchstgrenzen | 1.000 € im 1. Kalenderjahr 3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr 4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr 6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Fehlende Zähne können mitversichert werden. Annahme bei bis zu max. 3 fehlenden Zähnen. Zuschlag je fehlender Zahn 5,- Euro. |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
in der Version ohne einer Bildung von Altersrückstellungen.
100% Erstattung
ohne Leistungsbegrenzung
Knochenaufbaumaßnahmen werden erstattet.
100% Erstattung
100% Erstattung
100% Erstattung
100% Erstattung auch mehrmals pro Jahr.
100% Erstattung
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung ohne Kassenleistung
100% Erstattung bei Vorleistung der Krankenkasse
100% Erstattung
Es werden 300,- € für Bleaching und zahnaufhellende Maßnahmen alle 2 Jahre übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Durchführung in einer zahnärztlichen Praxis.
100% Erstattung
Maximal 300,- € pro Jahr bei Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung oder Lachgassedierung.
100% Erstattung für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, sofern die Behandlung auf einen Unfall zurückzuführen ist.
Der Tarif hat keine Wartezeit! Sofortiger Versicherungsschutz.
1.000 € im 1. Kalenderjahr
3.000 € im 1. - 2. Kalenderjahr
4.500 € im 1. - 3. Kalenderjahr
6.000 € im 1. - 4. Kalenderjahr
Ab dem 5. Jahr sowie bei Unfall entfallen die Begrenzungen.
Ja, allerdings wird ein Teilbetrag als fiktive Vorleistung vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Ja, wenn eine Vorversicherung mit mindestens 80% Zahnersatzleistung und für mindestens 2 Jahre bestand:
Leistungen im ersten Kalenderjahr
Beginn 01.01. - 31.03. = 1.000 EUR
Beginn 01.04. - 30.06. = 750 EUR
Beginn 01.07. - 30.09. = 500 EUR
Beginn 01.10. - 31.12. = 250 EUR
In den ersten 2 Jahren insgesamt maximal 3.000 EUR und danach unbegrenzt.
0-19 Jahre 22,89 €
20-29 Jahre 23,17 €
30-34 Jahre 29,99 €
35-39 Jahre 36,10 €
40-44 Jahre 38,33 €
45-49 Jahre 43,54 €
50-54 Jahre 50,25 €
55-59 Jahre 53,62 €
60-64 Jahre 62,74 €
ab 65 Jahre 65,44 €
Bis max. 3 fehlende Zähne können mitversichert werden. Der Zuschlag je fehlendem Zahn beträgt 5,- €.
Für angeratene und laufende Behandlungen werden keine Leistungen erbracht.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate, der Vertrag ist nach Ablauf der 24 Monate mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres kündbar.