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ZahnPRIVAT 90

UKV VKB ZahnPrivat 90 - Leistungen im Detail

Die Union Krankenversicherung UKV und die Bayerische Versicherungskammer haben den gemeinsamen Tarif

ZahnPRIVAT 90

  UKV VKB Zahnversicherung
  UKV VKB ZahnPrivat 90
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
90%
Inlays90%
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
90%
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung90% ohne Begrenzung
Kieferorthopädie90%, maximal 5.000€ 
FunktionsdiagnostikJa
KieferknochenaufbauJa
Leistung ohne Vorleistung GKVnein
Wartezeitenkeine Wartezeit
anfängliche Höchstgrenzenim 1. Jahr 1.000 €
1.-2. Jahr 3.000 €
1.-3. Jahr 6.000 € 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5fachen Satz
Annahmerichtlinienbis zu 3 fehlende Zähne können versichert werden. Risikozuschlag je fehlender Zahn: 9,00 € 
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

UKV ZahnPRIVAT 90

Union Krankenversicherung UKV und Bayerische Versicherungskammer VKB haben den gemeinsamen Tarif ZahnPRIVAT 90.

Die Beitragskalkulation des Tarifes erfolgt ohne Altersrückstellungen, somit erfolgt eine planmäßige Erhöhung des Beitrages bei Erreichen der nächst höheren Altersgruppe.

Fehlende Zähne – maximal 3 – können mit einem Zuschlag von 9 EUR je Zahn mitversichert werden. Der Zahnarzt darf jedoch noch keinen Behandlungsbedarf diagnostiziert, angeraten oder begonnen haben.


Zahnersatz
90 %

Keramikverblendungen ohne Begrenzung

Implantate sind nicht in der Anzahl begrenzt, der Knochenaufbau wird übernommen.

Die Funktionsanalytik wird zu 90 % übernommen.


Zahnbehandlung, Zahnerhalt
90 %

Hochwertige Kunststoff-Mehrschichtfüllungen zu 90 %.

Bei Wurzelbehandlungen und Parodontalbehandlungen werden - unabhängig von der Kassenleistung - die Kosten zu 90 % (incl. GKV) erstattet.

Zahnmedizinische Prophylaxe

90 % der erstattungsfähigen Kosten abzüglich der von
zum Beispiel für

  • professionelle Zahnreinigung
  • Fissurenversiegelung
  • Fluoridierung
  • Erstellen eines Mundhygienestatus

Zahnaufhellung (Bleaching)

90 % der erstattungsfähigen Kosten bis insgesamt 180 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren

Kieferorthopädie

In der Kieferorthopädie erfolgt eine Einteilung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit in 5 sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). In KIG 1 und 2 betrachtet die GKV die Notwendigkeit als zu gering und verweigert die Leistungsbeteiligung.

KIG 1-2 (keine Leistung GKV) 90 % maximal 5.000 EUR

KIG 3-5 (Leistung GKV) 90 % der Mehrkosten, maximal 5.000 EUR

Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblosen Bögen, festsitzender Retainer

Die Altershöchstgrenze beträgt 19 Jahre

Leistet auch für Fissurenversiegelung.

Bei über 19 jährigen wird für Kieferorthopädie nur bei Unfall oder Krankheit geleistet, dann aber entsprechend.

Schmerzstillende Maßnahmen 90 %

insbesondere:
- Dämmerschlaf (Analgo-Sedierung)
- Vollnarkose
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose

Sonstiges

Der UKV ZahnPrivat Premium BVK ZahnPrivat Premium hat keine Wartezeiten.

Leistungsbegrenzungen in den ersten 3 Jahren:

Im 1. Kalenderjahr maximal aus 1.000 EUR Rechnungsbetrag (bis 31.12. diesen Jahres)
Im 1.-2. Kalenderjahr maximal aus 3.000 EUR Rechnungsbetrag
Im 1.-3. Kalenderjahr maximal aus 6.000 EUR Rechnungsbetrag

Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.

Der Vertrag wird zunächst auf 2 Jahre abgeschlossen, und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Der Tarif ist auch bei freier Heilfürsorge abschließbar.

Die UKV VKB kalkuliert, wie inzwischen nahezu alle Versicherer, die Beiträge ohne Altersrückstellungen, dies bedeutet mit Erreichen der nächst höheren Altersgruppe gilt ein neuer Tarifbeitrag.

0-19 Jahre 17,16 €
20-29 Jahre 16,94 €
30-39 Jahre 22,77 €
40-49 Jahre 34,46 €
50-59 Jahre 45,89 €
60-99 Jahre 66,91 €

Die Mindestlaufzeit geht bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres. Kündigungsfrist sind 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres.

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