Der Neue Tarif der Württembergischen mit dem Sie sich beim Zahnarzt wie ein Privatpatient fühlen können.
Wuerttembergische ZahnSchutz Premium | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja bis zu 150€ im Jahr |
Kieferorthopädie | Bis zum 18. Lebensjahr. 100% max. 3.000€ |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, fiktiver Abzug von 25% |
Wartezeiten | nein |
anfängliche Höchstgrenzen | im 1. Kalenderjahr 1.500€ 1.-2. Kalenderjahr 3.000€ 1.-3. Kalenderjahr 4.500€ 1.-4. Kalenderjahr 6.000€ |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Bis zu 3 fehlende Zähne können mitversichert werden, ab zwei fehlenden und/oder 8 bereits mit Zahnersatz versorgten Zähnen gilt eine verlängerte/gekürzte Zahnstaffel. 200€ für Schmerzbehandlungen (Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose) |
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Bedingungen | Download |
Württembergische ZahnSchutz Premium ZZ100 + ZZBPlus
Dieser Tarif ist nach Art der Schadenversicherer und somit ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Mit Erreichen der nächsten altersabhängigen Altersstufe erhöht sich der Beitrag planmäßig.
Bis zu 1 bei Antragstellung fehlender Zahn ist ohne Erschwernis mitversichert. Durch Verlängerung/ Reduzierung der Zahnstaffel können bis zu 3 fehlende Zähne versichert werden. Die verlängerte Zahnstaffel tritt auch in Kraft, wenn bei Antragstellung mehr als 8 ersetzte Zähne (Krone, Brücke, Implantat) vorhanden sind.
Wenn ein Privatarzt (ohne Kassenzulassung) aufgesucht wird verringert sich der Erstattungsbetrag durch die Anrechnung einer fiktiven Kassenleistung auf: 75 % sowohl bei Zahnersatz als auch bei Zahnbehandlung.
Zahnersatz
100 %
Implantate sind uneingeschränkt versichert ebenso der hierfür erforderliche Knochenaufbau.
Auch die Funktionsdiagnostik ist Gegenstand des Versicherungsschutzes.
Keramikverblendungen - Veneers - bis einschließlich der 8er Zähne (Weisheitszähne) sind eingeschlossen.
Zahnerhalt / Zahnbehandlung
100 %
Zahnreinigung / Zahnprophylaxe zu 100 % bis zu maximal 150,- Euro im Kalenderjahr.
Parodontosebehandlung 100 %
Wurzelbehandlungen 100 %, unabhängig von einer Vorleistung der GKV.
Funktionsanalyse auch außerhalb von reinen Zahnersatzmaßnahmen z.B. bei Kiefergelenksbeschwerden.
Kieferorthopädie
In der Kieferorthopädie erfolgt eine Einteilung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit in 5 sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). In KIG 1 und 2 betrachtet die GKV die Notwendigkeit als zu gering und verweigert die Leistungsbeteiligung.
KIG 1-2 (keine Leistung GKV) 100 % begrenzt auf maximal 3.000 EUR
KIG 3-5 (Leistung GKV) 100 % begrenzt auf maximal 3.000 EUR
Invisaligne-Therapie ist versichert.
Bei Unfall sind kieferorthopädische Maßnahmen ohne Altersbegrenzung versichert.
Bis zum 18. Lebensjahr.
Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische Zusatzleistungen, insbesondere Mini-, Metall-, Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspange, Lingualtechnik, festsitzender Retainer, konfektionierte herausnehmbare Geräte, festsitzender Lückenhalter, farbige/farblose Bögen/ Teilbögen, thermisch programmierbare oder plastische Bögen/Teilbögen so- wie funktionsanalytische/funktionstherapeutische Maßnahmen.
Die Leistungsbegrenzung innerhalb der ersten 3 Jahre für kieferorthopädische Maßnahmen beträgt:
600 € im ersten Kalenderjahr
1.200 € in den ersten 2 Kalenderjahren
1.800 € in den ersten 3 Kalenderjahren
Allgemein
Keine Wartezeit
Leistungsbegrenzung innerhalb der ersten 4 Jahre (bei normaler Annahme)
1.500 € im ersten Kalenderjahr
3.000 € in den ersten 2 Kalenderjahren
4.500 € in den ersten 3 Kalenderjahren
6.000 € in den ersten 4 Kalenderjahren
Kündigung
Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren kann der Vertrag jederzeit mit einer 3 monatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden
Vollnarkose und Akupunktur (zur Schmerztherapie) bis maximal 200 EUR je Versicherungsjahr.
Knirsch- bzw. Aufbissbehelfe, -schiene ja 100 %
Fehlende Zähne können mitversichert werden
Bis zu 3 fehlende Zähne können mitversichert werden. Der Beitragszuschlag beträgt je fehlendem Zahn 25% des Grundbeitrages. Die Leistungsstaffel in den ersten Versicherungsjahren ändert sich bei fehlenden Zähnen.
Die besondere Zahnstaffel - bei 2 fehlenden und/oder 8 Zähnen mit Zahnersatz versorgt - können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:
Zahnstaffel bei 2 fehlenden und/oder 8 Zähnen mit Zahnersatz
Ihr Beitrag
Dieser Tarif der Württembergischen ist ohne Altersrückstellungen kalkuliert, dies bedeutet mit Erreichen der nächst höheren Altersgruppe gilt ein neuer Tarifbeitrag.
0-20 Jahre 26,83 €
21-30 Jahre 22,25 €
31-40 Jahre 31,23 €
41-50 Jahre 41,64 €
51-60 Jahre 53,72 €
61-99 Jahre 62,78 €