Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
Jetzt vergleichen und kostenloses Angebot anfordern!
 
 
zurück zur Übersicht   Beitragsrechner öffnen

Privatpatient beim Zahnarzt

Wuerttembergische ZahnSchutz Premium - Leistungen im Detail

Der Neue Tarif der Württembergischen mit dem Sie sich beim Zahnarzt wie ein Privatpatient fühlen können.

  Württembergische Zahnversicherung
  Wuerttembergische ZahnSchutz Premium
Ihr Beitrag- Bitte Erstinformation bestätigen - 
Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
100% vom Rechnungsbetrag
Inlays100% vom Rechnungsbetrag
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100% vom Rechnungsbetrag
Zahnprophylaxe/ ZahnreinigungJa bis zu 150€ im Jahr
KieferorthopädieBis zum 18. Lebensjahr. 100% max. 3.000€ 
FunktionsdiagnostikJa
KieferknochenaufbauJa
Leistung ohne Vorleistung GKVJa, fiktiver Abzug von 25%
Wartezeitennein
anfängliche Höchstgrenzenim 1. Kalenderjahr 1.500€
1.-2. Kalenderjahr 3.000€
1.-3. Kalenderjahr 4.500€
1.-4. Kalenderjahr 6.000€ 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5fachen Satz
AnnahmerichtlinienBis zu 3 fehlende Zähne können mitversichert werden, ab zwei fehlenden und/oder 8 bereits mit Zahnersatz versorgten Zähnen gilt eine verlängerte/gekürzte Zahnstaffel.

200€ für Schmerzbehandlungen (Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose) 
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

Württembergische ZahnSchutz Premium ZZ100 + ZZBPlus

Dieser Tarif ist nach Art der Schadenversicherer und somit ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Mit Erreichen der nächsten altersabhängigen Altersstufe erhöht sich der Beitrag planmäßig.

Bis zu 1 bei Antragstellung fehlender Zahn ist ohne Erschwernis mitversichert. Durch Verlängerung/ Reduzierung der Zahnstaffel können bis zu 3 fehlende Zähne versichert werden. Die verlängerte Zahnstaffel tritt auch in Kraft, wenn bei Antragstellung mehr als 8 ersetzte Zähne (Krone, Brücke, Implantat) vorhanden sind.

Wenn ein Privatarzt (ohne Kassenzulassung) aufgesucht wird verringert sich der Erstattungsbetrag durch die Anrechnung einer fiktiven Kassenleistung auf: 75 % sowohl bei Zahnersatz als auch bei Zahnbehandlung.

Zahnersatz
100 %

Implantate sind uneingeschränkt versichert ebenso der hierfür erforderliche Knochenaufbau.

Auch die Funktionsdiagnostik ist Gegenstand des Versicherungsschutzes.

Keramikverblendungen - Veneers - bis einschließlich der 8er Zähne (Weisheitszähne) sind eingeschlossen.


Zahnerhalt / Zahnbehandlung
100 %

Zahnreinigung / Zahnprophylaxe zu 100 % bis zu maximal 150,- Euro im Kalenderjahr.

Parodontosebehandlung 100 %

Wurzelbehandlungen 100 %, unabhängig von einer Vorleistung der GKV.

Funktionsanalyse auch außerhalb von reinen Zahnersatzmaßnahmen z.B. bei Kiefergelenksbeschwerden.

Kieferorthopädie

In der Kieferorthopädie erfolgt eine Einteilung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit in 5 sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). In KIG 1 und 2 betrachtet die GKV die Notwendigkeit als zu gering und verweigert die Leistungsbeteiligung.

KIG 1-2 (keine Leistung GKV) 100 % begrenzt auf maximal 3.000 EUR

KIG 3-5 (Leistung GKV) 100 % begrenzt auf maximal 3.000 EUR

Invisaligne-Therapie ist versichert.

Bei Unfall sind kieferorthopädische Maßnahmen ohne Altersbegrenzung versichert.

Bis zum 18. Lebensjahr.

Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische Zusatzleistungen, insbesondere Mini-, Metall-, Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspange, Lingualtechnik, festsitzender Retainer, konfektionierte herausnehmbare Geräte, festsitzender Lückenhalter, farbige/farblose Bögen/ Teilbögen, thermisch programmierbare oder plastische Bögen/Teilbögen so- wie funktionsanalytische/funktionstherapeutische Maßnahmen.

Die Leistungsbegrenzung innerhalb der ersten 3 Jahre für kieferorthopädische Maßnahmen beträgt:
600 € im ersten Kalenderjahr
1.200 € in den ersten 2 Kalenderjahren
1.800 € in den ersten 3 Kalenderjahren

Allgemein

Keine Wartezeit

Leistungsbegrenzung innerhalb der ersten 4 Jahre (bei normaler Annahme)
1.500 € im ersten Kalenderjahr
3.000 € in den ersten 2 Kalenderjahren
4.500 € in den ersten 3 Kalenderjahren
6.000 € in den ersten 4 Kalenderjahren

Kündigung
Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren kann der Vertrag jederzeit mit einer 3 monatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden

Vollnarkose und Akupunktur (zur Schmerztherapie) bis maximal 200 EUR je Versicherungsjahr.

Knirsch- bzw. Aufbissbehelfe, -schiene ja 100 %

Fehlende Zähne können mitversichert werden

Bis zu 3 fehlende Zähne können mitversichert werden. Der Beitragszuschlag beträgt je fehlendem Zahn 25% des Grundbeitrages. Die Leistungsstaffel in den ersten Versicherungsjahren ändert sich bei fehlenden Zähnen.

Die besondere Zahnstaffel - bei 2 fehlenden und/oder 8 Zähnen mit Zahnersatz versorgt - können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:
Zahnstaffel bei 2 fehlenden und/oder 8 Zähnen mit Zahnersatz

Ihr Beitrag

Dieser Tarif der Württembergischen ist ohne Altersrückstellungen kalkuliert, dies bedeutet mit Erreichen der nächst höheren Altersgruppe gilt ein neuer Tarifbeitrag.

0-20 Jahre 26,83 €
21-30 Jahre 22,25 €
31-40 Jahre 31,23 €
41-50 Jahre 41,64 €
51-60 Jahre 53,72 €
61-99 Jahre 62,78 €

unverbindliches Angebot