ZahnSchutz Komfort - Es muss nicht immer 100% bei Zahnersatz sein, dieser Zahntarif ist top und bezahlbar.
Wuerttembergische ZahnSchutz Komfort | |
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Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 90% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 90% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja bis zu 80€ im Jahr |
Kieferorthopädie | Bis zum 18. Lebensjahr. 100% max. 1.000€ |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja |
Leistung ohne Vorleistung GKV | Ja, 30% werden als fiktive Vorleistung der GKV abgezogen |
Wartezeiten | nein |
anfängliche Höchstgrenzen | 1. Kalenderjahr 1.500 € 1. und 2. Kalenderjahr 3.000 € 1. bis 3. Kalenderjahr 4.500 € 1. bis 4. Kalenderjahr 6.000 € |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Bis zu 3 fehlende Zähne können mitversichert werden, ab zwei fehlenden und/oder 8 bereits mit Zahnersatz versorgten Zähnen gilt eine Verringerte/verlängerte Zahnstaffel |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Württembergische ZZ90 + ZZB ZahnSchutz Komfort
Der Tarif ist nach Art der Schadenversicherer, also ohne die Bildung von Altersrückstellungen kalkuliert. Mit Erreichen der nächsten altersabhängigen Altersstufe erhöht sich der Beitrag planmäßig.
Ein, bei Antragstellung fehlende Zahn, ist ohne Erschwernis mitversichert. Durch Verlängerung der Zahnstaffel bzw. Reduzierung der Erstattungssummen in den ersten Jahren, können bis zu 3 fehlende Zähne versichert werden. Die verlängerte Zahnstaffel tritt auch in Kraft, wenn bei Antragstellung mehr als 8 ersetzte Zähne (Krone, Brücke, Implantat) vorhanden sind.
Zahnersatz
90 %
Implantate sind uneingeschränkt versichert, mit Knochenaufbau.
Funktionsdiagnostik im Zusammenhang mit Zahnersatz ist ebenfalls Gegenstand des Versicherungsschutzes.
Keramikverblendungen sind bis einschließlich der 8er Zähne (Weisheitszähne!) im Tarif eingeschlossen.
Zahnerhalt / Zahnbehandlung
100 %
Zahnreinigung / Zahnprophylaxe zu 100 % bis zu maximal 80,- Euro im Jahr.
Mitversichert sind zum Beispiel:
Kieferorthopädie
In der Kieferorthopädie erfolgt eine Einteilung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit in 5 sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). In KIG 1 und 2 betrachtet die GKV die Notwendigkeit als zu gering und verweigert die Leistungsbeteiligung.
Invisaligne-Therapie ist versichert.
Bei Unfall sind kieferorthopädische Maßnahmen ohne Altersbegrenzung versichert, sonst bis zum 18. Lebensjahr.
Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische Zusatzleistungen, insbesondere Mini-, Metall-, Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspange, Lingualtechnik, festsitzender Retainer, konfektionierte herausnehmbare Geräte, festsitzender Lückenhalter, farbige/farblose Bögen/ Teilbögen, thermisch programmierbare oder plastische Bögen/Teilbögen so- wie funktionsanalytische/funktionstherapeutische Maßnahmen.
Die Leistungsbegrenzung innerhalb der ersten 3 Jahre für kieferorthopädische Maßnahmen beträgt:
Im ersten Kalenderjahr maximal 150 EUR
In den ersten 2 Kalenderjahren maximal 300 EUR
In den ersten 3 Kalenderjahren maximal 450 EUR
Allgemein
Keine Wartezeit
Leistungsbegrenzung innerhalb der ersten 4 Jahre (bei normaler Annahme):
Die besondere Zahnstaffel - bei 2 fehlenden und/oder 8 Zähnen mit Zahnersatz versorgt - können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:
Besondere Zahnstaffel
Kündigung
Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren kann der Vertrag jederzeit mit einer 3 monatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden
Vollnarkose und Akupunktur (zur Schmerztherapie) sind nicht versichert!