Strahlend weiße Zähne sind Ihre Visitenkarte nach Außen und hinterlassen bei Ihrem Gegenüber einen entscheidenden ersten Eindruck.
Grundsätzlich sind Zähne nicht von Natur aus strahlend weiß. Aber die Gesellschaft verlangt von uns heute möglichst gepflegte Zähne und hier ist es (leider) auch erforderlich, dass diese möglichst weiß strahlen.
Lassen Sie Ihre Zähne professionell von einem Zahnarzt Bleachen bzw. Aufhellen, folgende Versicherer beteiligen sich maßgeblich an Ihren Kosten.
Die Barmenia bietet gleich 3 Tarifkombinationen mit Zahnaufhellung. Alle Tarife übernehmen 100% bis zu 200 Euro alle zwei Kalenderjahre.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt oder zahnärztlich begleitet werden.
Besonders attraktiv und vorallem Kostengünstig ist der Mehr Zahnvorsorge Bonus in Verbindung mit dem Mehr Zahn 80 für alle die in erster Linie Wert auf Bleaching, Zahnreinigung und -prophylaxe legen und bei Zahnersatz auf die 100% Leistung verzichten können (da die Zähne in perfektem Zustand sind).
ab 13,60 € Monatsbeitrag
Die Janitos übernimmt in der Top-Tarifvariante dent 100 den größten Anteil der Kosten für Zahnaufhellung. Erstattet werden 100% bis zu 300 Euro alle zwei Kalenderjahre.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt werden.
Für alle die in erster Linie Wert auf Bleaching, Zahnreinigung und -prophylaxe legen ist der Janitos JA Dent 100 der Favorit.
Der Tarif bietet gleichzeitig auch die Toperstattungvon 100% bei Zahnersatzmaßnahmen und das alles ohne Wartezeiten.
ab 15,87 € Monatsbeitrag
Auch bei der Continentalen gibt es einen Tarif der auch für Zahnaufhellung/ Bleaching leistet. Der Tarif übernimmt100% bis zu 250 Euro jedes Kalenderjahr, allerdings zusammen mit der Zahnprophylaxe.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt oder zahnärztlich begleitet werden.
Auch in allen anderen Beziehungen ein Toptarif, der als der Einzige Tarif auch Altersrückstellungen bildet und somit auch im Alter noch günstig ist.
ab 4,91€ /bzw. 29,03€ mit Altersrückstellungen
Auch bei der Gothaer gibt es gleich 3 Tarifkombinationen mit Zahnaufhellung. Alle Tarife übernehmen 100% bis zu 200 Euro jedes Kalenderjahr, allerdings zusammen mit der Zahnprophylaxe.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt oder zahnärztlich begleitet werden.
Wenn Ihr Fokus bei Zahnaufhellung, Zahnreinigung und Zahnbehandlung liegt (hier werden 100% übernommen) und Sie mit 80% Leistung für Zahnersatz zufrieden sind - weil vielleicht eh kein Zahnersatz in naher Zukunft zu erwarten ist - gibt es diesen Tarif bereits..
ab 7,30 € Monatsbeitrag
Die Nürnberger bietet gleich 3 Tarifkombinationen mit Zahnaufhellung. Je nach Tarif werden maximal 200 Euro, 150 Euro bzw. 100 Euro alle zwei Kalenderjahre erstattet.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt oder zahnärztlich begleitet werden.
Der Komfort 100 übernimmt beispielsweise 200€
ab 18,50 € Monatsbeitrag
Der Komfort 80 übernimmt maximal 100€
ab 12,00 € Monatsbeitrag
Die Bayerische hat den Testsieger ZAHN Prestige aufgewertet und unter der Tarifbezeichnung Die Bayerische Prestige Plus auf den Markt gebracht.
Dieser Tarif leistet auch für zahnaufhellende Maßnahmen wie Bleaching. Hierfür stehen Ihnen in Verbindung mit der Zahnreinigung/ Zahnprophylaxe jährlich 250,-€ zur Verfügung
ab 27,20 € Monatsbeitrag
Die Zahnzusatzversicherung ARAG Dent100 übernahm als erste Zahnzusatzversicherung die Kosten für kosmetisches Bleaching bis zu einem Betrag von 300 € alle zwei Jahre.
Der Tarif kann direkt nach dem Abschluss in Anspruch genommen werden, ganz ohne Wartezeit. Natürlich nur für nicht bereits geplante oder begonnene Behandlungen.
ab 37,36 € Monatsbeitrag
Mittlerweile stehen sehr viele verschiedene Mittel zum Zähnebleichen zur Verfügung. Alle versprechen sie das gleiche: schnell und einfach ein strahlend weißes Lächeln ohne Probleme und lange anhaltend. Doch was ist von solchen Versprechen zu halten? Sind die Mittel wirklich so ganz ungefährlich?
Bleaching ist ein chemischen Prozess bei dem ein Bleichmittel wird auf die Oberfläche der Zähne gebracht wird. Dabei werden, ähnlich wie beim blondieren der Haare, in der Regel Peroxide wie Wasserstoffperoxid, auf der Zahnoberfläche gebracht und diese durchdringen den Zahnschmelz und das Dentin. Jetzt wird es chemisch: freiwerdende Radikale oxidieren dabei die verfärbten Moleküle zu farblosen Molekülen. Hierdurch entsteht der erwünschte Aufhellungseffekt der Zähne.
Eigentlich ist Bleaching ist reine Modeerscheinung und nicht medizinisch notwendig. Daher wird es auch erst seit kurzem und auch nur von ein paar wenigen Zahnzusatzversicherungen erstattet. Kronen oder Verblendungen, so genannte Veneers, können einem Patienten manchmal durch das Bleaching erspart bleiben.
Grundsätzlich unterscheidet man Home-Bleaching und die sogenannten Chairside-Methoden
Home-Bleaching
Die einfachsten und auch preiswertesten Varianten sind die in den Apotheken und Drogerien erhältlichen Lacke oder Folien zur Hausanwendung mit niedrig konzentrierten Peroxiden. Diese Produkte sind zum Ausprobieren ganz gut geeignet, haben aber aus zahnärztlicher Sicht einige Nachteile.
Die Folien sind oft zu kurz und nicht individuell anpassbar. Auch ist der Schutz des Zahnfleisches oft nicht optimal gewährleistet.
Besser geeignet ist das Home-Bleaching in Zusammenarbeit mit einem Zahnarzt. Die Zähne werden mit einer individuell hergestellten Zahnschiene aufgehellt. Dabei wird das Bleaching-Gel in diese Kunststoff-Schiene eingebracht, Sie müssen dann diese Schiene über mehrere Stunden pro Anwendung tragen, hiermit werden die Zähne schonend aufgehellt. Die Behandlung wird über mehrere Wochen durchgeführt und vom Zahnarzt überwacht.
Der Effekt verschwindet oft schon nach 6 bis 12 Monaten merklich.
Chairside-Methoden oder In-Office Bleaching
Vor dem Bleaching wird das Zahnfleisch mit einem speziellen Gel oder Lack versiegelt. In der Zahnarztpraxis wird mit sehr hochkonzentrierten Materialien gearbeitet. Der Aufhellungseffekt tritt sofort ein, und Sie verlassen nach etwa einer Stunde mit einem strahlend hellen Lächeln die Praxis. Der Zahnarzt vermeidet so das Risiko einer Schädigung durch das dreimal so hoch dosierte Bleichmittel welches mittels Gummimanschetten oder Abdichtmittel direkt auf die Zahnoberfläche aufgebracht wird. Je nach Aufhellung sind 1-3 Sitzungen notwendig. Im Vergleich zum Home-Bleaching ist der Aufwand stark reduziert.
Eine erneute Behandlung ist nach 2 bis 3 Jahren wieder fällig im den Effekt aufrecht zu erhalten.
Power-Bleaching
Beim Power Bleaching erfolgt die Aufhellung der Zähne ebenfalls in der Zahnarztpraxis. Dabei wird der Bleaching Effekt durch den Einsatz von Wärme mittels UV-Licht oder Laser nochmals stark verstärkt. Diese Methode reduziert die Behandlungszeit und kann alle 2-3 Jahre durchgeführt werden.
Frei verkäufliche Produkte wie Bleaching-Stripes Bleaching Zahnpasta, Gel oder den Bleaching Pen gibt es inzwischen in jedem Drogeriemarkt oder in der Apotheke. Die Preise beginnen bei etwa 30 Euro, können aber auch 60 Euro oder etwas mehr kosten. Wir möchten Ihnen allerdings von einer Anwendung ohne zahnärztliche Kontrolle dringend abraten.
Eine Behandlung mit individuellen Schienen für beide Kiefer kostet dann schon von rund 400 Euro aufwärts.
Die Preise für eine Chairside-Behandlung liegen je nach Material, benötigter Zeit und der Region zwischen etwa 250 und 600 Euro oder mitunter auch mehr.
Unabhängig von der Bleichmethode sollte vor jeder Behandlung eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden, dadurch entstehen zwar weitere Kosten, die jedoch für ein gutes Ergebnis unabdingbar sind.
Zahnfüllungen und Zahnersatz verändern ihre Farbe während des Bleichens nicht! Das kann zu unschönen und nicht beabsichtigten Farbeffekten führen.
Der Austausch von Füllungen oder Zahnkronen mit veränderten, angepassten Farben ist prinzipiell möglich, stellt in solchen Fällen jedoch keine Leistungen der Zahnzusatzversicherung dar, was zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen kann.
Also unbedingt vom Zahnarzt beraten lassen!
Öfters verursacht eine Bleaching-Behandlung vorübergehend hypersensible Zähne. Dann sollte die Behandlung unterbrochen werden. Tritt keine Linderung ein, sollte das Bleaching ganz abgebrochen werden. Kommt versehentlich das Zahnfleisch mit dem Bleichmaterial in Kontakt, führt das zu vorübergehenden Zahnfleisch-Irritationen.