Die AXA ist international eine der größten Versicherungsgesellschaften, die allerdings erst recht spät seine Produkte im Bereich der Zahnzusatzversicherung auf den aktuellen Stand gebracht hat. Dies hat jedoch den Vorteil, dass man aus den Fehlern der Ersten lernen und alles ein bisschen besser machen konnte. Inzwischen hat sich der Tarif auf dem Markt als absoluter Toptarif etabliert.
Mit einer Zahnzusatzversicherung der AXA schützen Sie sich vor unerwarteten und unkalkulierbaren Zusatzkosten bei einer Zahnbehandlung, bei Zahnersatz und bei Ihren Kindern im Bereich Kieferorthopädie. Die Kosten für professionelle Zahnreinigung, Zahnprophylaxe sollten Ihnen ganz erspart bleiben.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt z.B. nur noch die Kosten für eine einfache, gesundheitlich nicht unbedenkliche, Amalgamfüllung. Durch die Zahnzusatzversicherung der AXA entstehen Ihnen keine Zusatzkosten für eine Kunststofffüllung bzw. dentinadhäsive Füllung.
Auch bei der Wurzelbehandlung, insbesondere der Wurzelspitzenresektion, oder der Parodontosebehandlung gibt es Fälle in denen die GKV keine Leistung übernimmt und der Zahnarzt eine Privatrechnung ausstellt. Bei der Parodontosebehandlung erstattet die GKV erst ab einer Taschentiefe von 3,5 mm, eine Behandlung ist jedoch bereits vorher sinnvoll. Hier sind Sie mit einer Zahnzusatzversicherung bestens aufgehoben.
Die AXA Zahnzusatzversicherung übernimmt, abhängig von dem gewählten Tarif , bis zu 100%, maximal 120 Euro.
Auch hier können Sie, abhängig davon für welche Zahnzusatzversicherung Sie sich entschieden haben, bei privatärztlicher Versorgung 90% der Zahnarztrechnung erstattet bekommen.
Leistungen erhalten Sie im privatärztlichen Umfang z.B. für Inlay, Onlay, Krone, Brücke und Implantat.
Kieferorthopädie für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ist mitversichert. Die Leistung ist von Ihrer Tarifwahl sowie der kieferorthopädischen Indikationsgruppe, kurz KIG genannt, abhängig.
Die Leistung Ihrer Zahnzusatzversicherung können Sie bereits nach Ablauf einer Karenzzeit von 6 Monaten in Anspruch nehmen.
Bei einer unfallbedingten Behandlung haben Sie sofort nach Vertragsbeginn Anspruch auf Leistung.
Die Zahnzusatzversicherung der AXA begrenzt die Leistungshöhe in den ersten 4 Jahren.