Zahnzusatzversicherung - kostenloser Vergleich - Online-Abschluss - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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R+V

Zahnzusatzversicherung

Der Tarif im Überblick:

RuV Premium Z1U ZV Zahnzusatzversicherung

RuV Premium Z1U ZV Zahnzusatzversicherung

  • 90 % Zahnersatz
  • 100 % Zahnbehandlung
  • Zahnprophylaxe einmal/Jahr
  • Kieferorthopädie für Kinder
  • höchste Erstattung in den ersten 4 Jahren
  • keine Wartezeit

Mehr Info

R+V Premium Z1u ZV Zahnzusatzversicherung

Die R+V Versicherung, einer der größten Versicherer Deutschlands gehört zu der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken.

Der große Vorteil der Premium Z1u ZV Zahnzusatzversicherung der R+V ist: Der Versicherungsschutz beginnt sofort ohne Wartezeiten und es gibt keine Gesundheitsfragen, das bedeutet jeder kann sich sofort bei der Zahnversicherung der R+V absichern. Desweiteren hat der Tarif auch noch die höchsten Erstattungssätze in den ersten Jahren, was natürlich nicht bedeutet, daß man auch bereits geplante, diagnostizierte oder angeratene Zahnversorgung mitversichern kann.

Eine rundum gelungene Zahnzusatzversicherung die allerdings nicht die günstigste ist.

R+V Premium Z1u Zahnzusatzversicherung

Der Zahnersatz-Baustein der R+V Zahnzusatzversicherung übernimmt, gemeinsam mit anderen Versicherungen z. B. der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 90 % der erstattungsfähigen Kosten für hochwertigen Zahnersatz und Implantate.
Beispiele für Zahnersatz sind: Inlays, Zahnkronen, Implantate (inklusive Knochenaufbau), Keramikverblendungen, Zahnbrücken, Zahnprothesen.

Für eine kieferorthopädische Behandlung von Kindern, übernimmt die R+V Zahnzusatzversicherung einmalig während der Vertragsdauer

  • bei Vorleistung der GKV 90 % der erstattungsfähigen Kosten bis maximal 1.000 EUR oder alternativ
  • ohne Vorleistung der GKV 90 % der erstattungsfähigen Kosten bis maximal 2.000 EUR

R+V Premium ZV Zahnzusatzversicherung

Der Zahnvorsorge-Baustein der R+V Zahnzusatzversicherung bietet Ihnen besten Schutz für Zahnbehandlungen wie z. B. professionelle Zahnreinigung, Wurzelbehandlungen oder Kunststoff-Füllungen.

  • zahnmedizinische Prophylaxe: 100 % Erstattung 1 x pro Kalenderjahr
  • professionelle Zahnreinigung
  • Erstellung des Mundhygienestatus
  • Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
  • Beurteilung des Zahnfleischzustandes
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
  • Fissurenversiegelung
  • Zahnbehandlungen 100 % Erstattung
  • Kunststoff-Füllungen
  • Wurzel- und Parodontosebehandlung
  • Knirscherschienen, wenn keine Leistungspflicht der GKV besteht und diese auch nicht geleistet hat.
  • Akupunktur zur Schmerztherapie

 

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