Grundsätzlich können Sie, auch wenn bereits eine Behandlung angeraten wurde oder Sie sich bereits in Behandlung befinden noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
Manche Versicherer verlangen in diesem Fall einen zahnärztlichen Befundbericht von Ihnen. Andere Tarife wie z.B. der uniVersa uni-dent | privat verzichten gänzlich auf Gesundheitsfragen.
Allerdings gilt grundsätzlich, daß angeratene, beabsichtigte oder begonnene Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Die meisten Versicherer verlangen von Ihnen, wenn Sie mit Ausschluss angenommen wurden, nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung ein Attest Ihres Zahnarztes zum Nachweis, daß "die Behandlung abgeschlossen ist und kein weiterer Behandlungsbedarf besteht".
Dies können Sie sich bei dem Tarif der Universa sparen, dort ist die Mitversicherung nach Abschluss der Behandlung tariflich vereinbart.
Ihre Leistung ohne Wartezeit für Zahnersatz und Zahnbehandlung:
100%
Für begonnene und angeratene Behandlungen:
Für alle anderen Behandlungen:
- Angeratene Implantatsbehandlung
- Eine begonnene Behandlung für ein Keramikinlay und eine angeratene
Erneuerung einer Vollkeramikkrone im nächsten Jahr
Eine Alternative die allerdings lediglich die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verdoppelt ist:
Dieser Tarif leistet - und das ist einzigartig - auch noch wenn Sie bereits mit einer Behandlung begonnen haben. Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt und es gibt keine Wartezeit sowie keine Erstattungslimits bezüglich der Behandlungskosten.
Wenn es eigentlich schon zu spät ist - ist es noch nicht zu spät!
Der Tarif verdoppelt den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 100% und kann ohne eine Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Die Leistungshöhe ist unbegrenzt.
Da allerdings bei Zahnersatz lediglich die Kassenleistung verdoppelt wird ist ein Abschluss bei einer Implantatsbehandlung wahrscheinlich nicht empfehlenswert, da hier der Kassenanteil minimal ist. Allerdings könnte Ihnen in diesem Fall mit folgender Lösung vielleicht geholfen werden.
Einzige Voraussetzung: Der Heil- und Kostenplan darf nicht älter als 6 Monate sein.
Der Monatsbeitrag beträgt
bis 20 Jahre: 22,40 Euro
ab 20 Jahre: 33,90 Euro