Wie finde ich die richtige Zahnzusatzversicherung mit kieferorthöpädischer Behandlung?
Denn hat der Zahnarzt oder ein Kieferorthopäde eine Zahnfehlstellung oder kieferorthopädischen Behandlungsbedarf erst einmal diagnostiziert, so ist es leider zu spät hierfür noch Versicherungsschutz zu erhalten.
Sie haben den Zeitpunkt noch nicht verpasst? Dann stehen Sie jetzt allerdings vor dem Problem: "welcher der ganzen Tarife ist der Beste für mein Kind?"
Hier wollen wir Ihnen weiterhelfen, allerdings zunächst eine kleine Erklärung der Einteilung des Behandlungsbedarfs:
Die medizinische Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung wird in 5 sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt.
KIG 1 und 2 gilt als leichte Fehlstellung, hier wird eine Behandlung empfohlen und ist aus medizinischer Sicht sinnvoll. Allerdings lässt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Sie hier mit den Kosten alleine. Hier ist es sehr wichtig eine Zahnzusatzversicherung zu haben die sich an den Ihnen entstehenden Kosten von durchschnittlich gut 4.000€ hinreichend beteiligt.
KIG 3 bis 5 bedeutet dringender Behandlungsbedarf. Hier beteiligt sich die GKV an den Kosten. Allerdings entstehen Ihnen auch hier zusätzliche Kosten die Ihre GKV ablehnen wird. Auch hier ist eine Zahnzusatzversicherung die sich an den Kosten mit mindestens 1.000€ beteiligt zu empfehlen.
Leider gibt es nicht den Tarif der in jeder Hinsicht ideal ist. Aber wir versuchen Ihnen bei der Auswahl des für Ihr Kind besten Tarife behilflich zu sein!
Ohne GKV KIG 1-2
90 % max. 3.600 € - sehr gute Leistungen
Mit GKV KIG 3-5
90 % max. 3.600 € - sehr gute Leistungen
Der Tarif leistet auch für Mini-Brackets, Kunststoff-Brackets, farblose Bögen, Retainer, Lingualtechnik und Invisalign.
im 1. Jahr 900€
Im 1. - 2. Jahr 2.700€
Ohne GKV KIG 1-2
100 % max. 2.000 € - sehr gute Leistungen
Mit GKV KIG 3-5
100 % max. 2.000 € - sehr gute Leistungen
Geleistet wird unter anderem für Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblose Bögen, festsitzende Retainer.
im 1. Kalenderjahr max. 150€
im 1. und 2. Kalenderjahr max. 300€
Ohne GKV KIG 1-2
100 % max. 3.000 € - sehr gute Leistungen
Mit GKV KIG 3-5
100 % max. 3.000 € - sehr gute Leistungen
Geleistet wird für Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblose Bögen, Retainer. unsichtbare Zahnspangen (z.B. Invisalign).
im 1. Jahr max. 1.000€
im 1. bis 2. Jahr max. 2.000€
im 1. bis 3. Jahr max. 3.000€
im 1. bis 4. Jahr max. 4.000€
Ohne GKV KIG 1-2
100 % max. 2.000 € - sehr gute Leistungen
Mit GKV KIG 3-5
100 % - sehr gute Leistungen
Der Tarif leistet auch für Mini-Brackets, Kunststoff-Brackets, farblose Bögen, Retainer, Lingualtechnik und Invisalign
im 1. Jahr max. 1.250€
1. - 2. Jahr max. 2.500€
1. - 3. Jahr max. 3.750€
1. - 4. Jahr max. 5.000€
Ohne GKV KIG 1-2
90 % max. 2.700 € - sehr gute Leistungen
Mit GKV KIG 3-5
90 % max. 2.700 € - sehr gute Leistungen
Geleistet wird für Mini- und Kunststoffbrackets, farblose Bögen, Retainer. unsichtbare Zahnspangen (z.B. Invisalign).
im 1. Jahr max. 9.000€
im 1. bis 2. Jahr max. 1.800€
im 1. bis 3. Jahr max. 2.700€
im 1. bis 4. Jahr max. 3.600€
Dieser neue Tarif der Allianz leistet ebenfalls hervorragen für Kieferorthopädie. Erstattet werden 90% des Rechnungsbetrages bis zu einem Betrag von 3.000€
Bis zum Alter von 20 Jahren, zusätzlich nach Unfall oder schwerer Erkrankung auch über das 20. Lebensjahr hinaus wenn die GKV auch leistet.
Die anfänglichen Erstattungshöchstgrenzen sind ebenfalls sehr gut:
In den ersten 12 Monaten 900€
in den ersten 24 Monaten 1.800€
In den ersten 36 Monaten 2.700€
Bereits ab dem 37. Monat ist die volle Leistung von 3.000€ erstattungsfähig.
Bei KIG 1 - 2 80% ohne Begrenzung in der Leistungshöhe
Bei KIG 3 - 5 80% maximal 1.000€
Guter Leistungskatalog: Mini-Brackets, Kunststoff-Brackets, farblose Bögen, Retainer und Lingualtechnik.
Und Leistung auch im Erwachsenenalter (allerdings darf sich der Leistungsbedarf erst definitiv nach Antragstellung ergeben).
KIG 1-2 (keine Leistung GKV) 100 % begrenzt auf maximal 3.000 EUR
KIG 3-5 (Leistung GKV) 100 % begrenzt auf maximal 3.000 EUR
Invisaligne-Therapie ist versichert. Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische Zusatzleistungen, insbesondere Mini-, Metall-, Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspange, Lingualtechnik, festsitzender Retainer, konfektionierte herausnehmbare Geräte, festsitzender Lückenhalter, farbige/farblose Bögen/ Teilbögen, thermisch programmierbare oder plastische Bögen/Teilbögen so- wie funktionsanalytische/funktionstherapeutische Maßnahmen.
Die Leistungsbegrenzung innerhalb der ersten 3 Jahre für kieferorthopädische Maßnahmen beträgt:
In den ersten 12 Monaten maximal 600 EUR
In den ersten 24 Monaten maximal 1.200 EUR
In den ersten 36 Monaten maximal 1.800 EUR
100% aber maximal 2.000€ über alle KIG-Stufen. Guter Leistungskatalog der allerdings durch die Leistungsbeschränkung auf 2.000€ an Attraktivität verliert.
KIG 1 - 2 90% maximal 2.000€
KIG 3 - 5 90% maximal 1.000€
KIG 1 - 2 90% keine Höchstgrenze
KIG 3 - 5 90% maximal 1.000€
Aber stark eingeschränkter Leistungskatalog: Mini-Brackets: ja / Keine Kunststoff-Brackets, farblose Bögen, Retainer und Lingualtechnik.
KIG 1 - 5 80% maximal 600€ je Kiefer
Sehr guter Leistungskatalog: Mini-Brackets, Kunststoff-Brackets, farblose Bögen, Retainer und Lingualtechnik - der jedoch durch die Beschränkung auf 600€ je Kiefer an Attraktivität verliert.