Sie sind mit Ihrer bestehenden Zahnversicherung nicht mehr zufrieden und wollen diese kündigen?
Bitte bedenken Sie, ein Wechsel des Versicherers ist auch immer mit Risiken verbunden
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung bevor Sie Ihre Versicherung wechseln.
Inzwischen gibt es einige Versicherer die eine Vorversicherung bei einem anderen Unternehmen bei der Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren anrechnen.
Dies erleichtert Ihnen den Vertragswechsel, da Sie sich nur minimal schlechter stellen durch den Tarifwechsel.
Folgende Versicherer gewähren Ihnen diese Vorteile:
Wenn in den letzten 6 Monaten vor Abschluss bereits bei einem anderen Versicherer eine Zahnzusatzversicherung bestand verkürzt sich die Begrenzung:
1.500 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
3.000 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
Bereits ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.
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Anrechnung einer Vorversicherung auf Ihre Zahnstaffel
Falls Sie in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss bereits eine Zahnersatzversicherung (Umfang und Dauer Ihrer Vorversicherung spielen keine Rolle) bei einem anderen privaten Versicherer hatten, entfallen die Begrenzungen ab dem dritten Kalenderjahr.
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Mit "Wechsel-Bonus" Verkürzte Leistungsstaffel
Besteht bereits eine Zahnversicherung mit mindestens 80% Zahnersatzleistung, so erhalten Sie einen "Wechsel-Bonus":
bis zu 2.000 Euro im ersten Versicherungsjahr
bis zu 3.000 Euro in den ersten zwei Versicherungsjahren
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Bei mindestens gleicher Leistung für Zahnersatz gilt
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